ÖGG Gesetz über die öffentlichen Gaststätten Praktische Infos Gesetz und Verordnung ÖGG (Gesetz über die öffentlichen Gaststätten) ÖGR (Reglement über die öffentlichen Gaststätten) Folgende Aktivitäten sind dem ÖGG unterstellt:die entgeltliche Abgabe oder der entgeltliche Verkauf an die Öffentlichkeit von Speisen und Getränken, die an Ort und Stelle konsumiert werden könnendie berufsmässige Ausübung der Tätigkeit als Traiteurder Verkauf von Lebensmitteln zum Mitnehmen, die an Ort und Stelle zubereitet oder weiterverarbeitet werden, ab einer mobilen Einrichtungdie geschäftsmässige Beherbergung von Gästendie entgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen zum Campierendie ständige Zurverfügungstellung einer der Öffentlichkeit zugänglichen Tanzfläche Gesetz und Verordnung ÖGG (Gesetz über die öffentlichen Gaststätten) ÖGR (Reglement über die öffentlichen Gaststätten)