Andere wichtige Gesetze

Gesetze sind eine Regelsammlung. Jedes Gesetz ist auf alle anwendbar und setzt für jeden Einzelnen die Aufgaben und Pflichten fest.

Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV)

Das Ziel dieser Verordnung ist es, eine klare Preisangabe zu gewährleisten, die einen Preisvergleich ermöglicht und eine Irreführung des Käufers verhindert.

Die Verordnung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gastsätten

Die Richtlinien konkretisieren verschiedene Vorschriften eidgenössischer und kantonaler Gesetze, die vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, dem Amt für den Arbeitsmarkt, dem Bau- und Raumplanungsamt, dem Amt für Umwelt und dem Amt für Energie angewendet werden.

Sie wurden erarbeitet, um den zuständigen Dienststellen die Beurteilung der Baupläne von öffentlichen Gaststätten zu erleichtern.

Sie stehen auch Architekten und Bauleitern bei der Planung neuer oder beim Umbau bestehender Gaststätten zur Verfügung.

Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von öffentlichen Gaststätten

Ausländische Arbeitnehmer

Die Inanspruchnahme ausländischer Mitarbeiter bedingt die Einhaltung der Meldeverfahren sowie die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung bei den Behörden.

Sämtliche Informationen zum Anstellungsverfahren befinden sich auf der Webseite des Staates Freiburg.

Hier der Link zu den Gesetzesgrundlagen, welche im Zusammenhang mit den ausländischen Arbeitnehmenden stehen.

Schwarzarbeit

GastroFribourg unterstützt die Bemühungen des Staates und seiner Sozialpartner bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Als Schwarzarbeit wird jegliche Aktivität angesehen, welche die Bewilligungs- und Meldepflicht verletzt:

  1. Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmen bei gleichzeitigem Verstoss gegen die Vorschriften des Ausländergesetzes
  2. Beschäftigung von nicht bei den obligatorischen Sozialversicherungen angemeldeten Arbeitnehmenden
  3. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmenden, die nicht den Steuerbehörden gemeldet wurden (Quellensteuer)

Nachfolgendes Dokument präzisiert den rechtlichen Rahmen: Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit