Obligatorische Ausbildung

Personen, die eine öffentliche Gaststätte im Kanton Freiburg übernehmen oder eröffnen möchten, müssen eine obligatorische Ausbildung besuchen.

GastroFribourg ist vom Kanton Freiburg beauftragt um diesen Kurs zu organisieren. Die Einschreibung erfolgt jedoch beim Amt für Gewerbepolizei. Mehr darüber erfahren

Kursprogramm

Das Kursprogramm erstreckt sich über 22.5 Tage (11 Tage 1. Block und 11.5 Tage 2. Block) und umfasst folgende Bereiche:

  • Bewilligungssystem
  • Lebensmittelsicherheit
  • Prävention
  • Betriebsführung

Inhalt des Kursprogramms

Block 1
Kantonales Gaststättengesetz 1½ Tage
Küchenorganisation, kulinarische Methoden, Lebensmittel 2 Tage
Lebensmittelhygiene 3 Tage
Getränkekenntnisse 2 Tage
Sicherheit am Arbeitsplatz 1 Tag
Brandverhütung 1 Stunde
Suchtprävention ½ Tag
Eidg. Alkoholgesetz-Spirituosen
Drogen
Alkohol am Steuer
1 Tag
Block 2
Arbeitsrecht 2 Tage
Lohnabrechnungen und Sozialversicherungen 3½ Tag
Buchführungsgrundlagen 4 Tage
Güterstände und Mietvertrag ½ Tag
Betriebsübergabe/-übernahme  ½ Tag
Fremdenpolizei ½ Tag
Schwarzarbeit ½ Tag

Dauer, Kurszeiten und Ort

Die Ausbildung besteht aus 2 Blöcken zu 11 Tagen für den 1. Block und 11.5 Tagen für den 2. Block (22.5 Tagen insgesamt). Die Kurse finden tagsüber von 08.15 bis 11.30 Uhr und von 13.15 bis 16.45 Uhr statt. Sie werden im Bildungszentrum von GastroFribourg durchgeführt – Ch. des Primevères 11 in Freiburg. (Quartier Guintzet). Anfahrtsplan

Kurspreis

Einschreibegebühr* CHF 200.00
Kurskosten – Block 1 CHF 2’250.00
Kurskosten – Block 2 CHF 2’250.00
Prüfungsgebühr* CHF 400.00
Total CHF 5’100.00

Die vollständige Bezahlung dieser Beträge ermöglicht den Zugang zur Ausbildung.
* Abrechnung über das Amt für Gewerbepolizei.

Anmeldung

Das Amt für Gewerbepolizei liefert Ihnen alle notwendigen Dokumente und Informationen.

Amt für Gewerbepolizei
Grand-Rue 27
Postfach 1174
1701 Freiburg
Tel. 026 305 14  77

www.fr.ch/spoco

Das Amt für Gewerbepolizei prüft das Dossier jedes Kandidaten und entscheidet über seine Zulassung.

Kursannullation

Eine allfällige Kursannullation und Kursverschiebung muss schriftlich (per Einschreiben) erfolgen und begründet werden. Erfolgt die Annullation später als ein Monat vor Kursbeginn, ist die Kursgebühr vollständig geschuldet, ausser es liegen schwerwiegende und beweisbare Gründe vor. Bei einer Kursverschiebung später als ein Monat vor Kursbeginn werden administrative Kosten von CHF 250.– verrechnet.

Sie finden das Kurs- und Hausreglement in der untenstehenden Box „Download“.

Nächster Kurs

2023

Block 1: Montag, 4. September bis Dienstag, 19. September 2023
Block 2: Montag, 2. Oktober bis Dienstag, 17. Oktober 2023

Die detaillierten Kursprogramme finden Sie in untenstehender Box „Download“.

Dieser Kurs wird auch auf Französisch angeboten. Alle Informationen unter diesem Link.

GastroFribourg ist mit der Kursorganisation und -planung beauftragt. Sie behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl einen Kurs zu annullieren.

Prüfungen

Die Fachprüfungskommission organisiert nach jedem Block die Prüfungssession. Sie beschliesst die Prüfungsergebnisse und teilt sie unter Erwähnung der für jede Prüfung erhaltenen Note den Kandidaten mit.

Wenn die Prüfungen des Blocks 1 und Blocks 2 erfolgreich bestanden wurden, stellt die Direktion für Sicherheit und Justiz dem Kandidaten ein Fähigkeitsausweis aus.

Der Kandidat, der eine Prüfung nicht bestanden hat, kann diese höchsten zweimal in einem Zeitraum von einem Jahr wiederholen.

Anerkennung für das G1 Gastro-Grundseminar (GastroSuisse Ausbildung)

Der Erhalt des kantonalen Fähigkeitsausweises für Betriebsführer öffentlicher Gaststätten ermöglicht, die Anerkennung der Module „Hygiene (Leitlinie GVG)“, „Gastgewerbliches Recht“ und „Recht“ des G1-Grundseminars mit GastroSuisse-Zertifikat zu erlangen. Mehr darüber erfahren

Teilausbildungen

  • Personen, die ein Patent G, T, V oder U erlangen möchten, sind einer Teilausbildung unterstellt.
  • Personen mit einem von einem anderen Kanton ausgestellten Fähigkeitsausweis für die Leitung eines Gastgewerbe- oder Hotelbetriebes sind einer Teilausbildung über die freiburgische Gesetzgebung im Bereich der öffentlichen Gaststätten unterstellt.