Ausbildungen
Eine Lehre ist der Schlüssel, der Ihnen die Erlernung eines Metiers auf dem Berufsweg erlaubt.
Die Lehre ist ein Arbeitsverhältnis, das sich aus zwei Parteien zusammensetzt:
- einem Ausbildner, der den Beruf weitergeben möchte
und - einem Auszubildenden, der ihn erlernen und sich bilden möchte.
Folgende Lehren werden auf dem Gebiet der Hotellerie und Restauration angeboten:
- Restaurationsfachfrau EFZ / Restaurationsfachmann EFZ
- Systemgastronomiefachfrau EFZ / Systemgastronomiefachmann EFZ
- Köchin EFZ / Koch EFZ
- Hotelfachfrau EFZ / Hotelfachmann EFZ
- Hotel-Kommunikationsfachfrau / Hotel-Kommunikationsfachmann EFZ
- Kauffrau EFZ HGT / Kaufmann EFZ HGT
- Restaurationsangestellte EBA / Restaurationsangestellter EBA
- Küchenangestellte EBA / Küchenangestellter EBA
- Hotellerieangestellte EBA / Hotellerieangestellter EBA
Diese Arbeitsverhältnisse sind in einem speziellen Arbeitsvertrag geregelt: dem Lehrvertrag.
Die Lehrausbildungen bereiten auf die Prüfungen vor, die für die Erlangung folgender Ausweise abgelegt werden müssen:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), Berufsausweis nach erfolgreichem Abschluss einer dreijährigen Lehre oder
- Eidgenössisches Berufsattest (EBA), nach erfolgreichem Abschluss einer zweijährigen beruflichen Grundbildung.