Statuten

Die Statuten vereinigen sämtliche Texte, welche die Tätigkeiten des Verbandes regeln.

Sie halten klar und deutlich die Struktur der Gesellschaft, ihre Organisation sowie ihre Rolle fest.

GastroFribourg hat die Rechtsform eines Unternehmens- und Berufsverbandes im Sinne der
Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

GastroFribourg setzt sich aus folgenden Organen zusammen, die gemäss Statuten alle eine bestimmte Funktion haben:

  1. die Delegiertenversammlung
  2. der Kantonalvorstand
  3. der Verwaltungsausschuss (das Büro)
  4. die ständigen, besonderen oder provisorischen Kommissionen
  5. die Kontrollstelle

Statutenänderung

Die Delegiertenversammlung hat anlässlich ihrer Versammlung vom 25. April 2016 die Änderung nachfolgender zwei Artikel der Statuten genehmigt.

Artikel 4
Sektionen GASTROFRIBOURG gehören folgende 5(2) Sektionen an : Broye-Glâne(1), Greyerz-Vivisbach(2), Saane-Land,  Stadt und Sense-See/Lac(2).

 

Artikel 10
Delegierten-versammlung 6 Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung findet auf Antrag des Kantonalvorstandes, von zwei Bezirks(2)Sektionen oder 2/3 der von den Sektionen bestimmten Delegierten statt.

 

Artikel 12
Vorsitz an der Delegierten-versammlung, Beschlussfähigkeit, Stimmrecht, Quorum 1 Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, sobald mindestens 3/5(2) der Sektionen und 2/3 der Delegierten anwesend sind.

 

Artikel 14
Kantonal- vorstand 2 In der Regel gehören die Sektionspräsidenten und die Sektions-Co-Präsidenten(2) dem Kantonalvorstand an.

3 Alle Sektionen und Bezirke(2) müssen im Kantonalvorstand vertreten sein und haben die Pflicht, im Falle der Verhinderung des ordentlichen Vertreters im Kantonalvorstand einen Ersatz zu bezeichnen.

5 Ausnahmsweise kann die ordentliche Delegierten-versammlung die Amtszeit eines Mitgliedes des Kantonal-vorstandes, welches nicht mehr selbst eine öffentliche Gaststätte führt, um höchstens eine Periode, (2) verlängern. Voraussetzung dafür ist die vorgängige Zustimmung der betreffenden Sektion und des Kantonalvorstandes.

(1)Statutenänderung durch die Delegiertenversammlung vom 25. April 2016 genehmigt.
(2)Statutenänderung durch die Delegiertenversammlung vom 3. Juni 2019 genehmigt.